1. Ihr Kind hat eine attestierte Lese- Rechtschreibschwäche, Leseschwäche oder Rechtschreibschwäche
- Achten Sie darauf, bis wann das Attest gültig ist und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Testung bei Frau Frank (Schulpsychologin an der Realschule Bruckmühl), um das Attest zu erneuern: https://www.rs-bruckmuehl.de/unsere-schule/beratung/schulpsychologie/
- Wenn Sie auf einen bereits genehmigten Nachteilsausgleich (jederzeit möglich) und/oder Notenschutz (nur am Anfang des Schuljahres möglich) verzichten möchten, verwenden Sie bitte folgendes Formular: Formular Verzicht
2. Sie oder eine Lehrkraft vermuten bei Ihrem Kind eine Lese- Rechtschreibschwäche, Leseschwäche oder Rechtschreibschwäche
- Vereinbaren Sie bei Frau Frank (Schulpsychologin an der Realschule Bruckmühl) einen Test- oder Beratungstermin: https://www.rs-bruckmuehl.de/unsere-schule/beratung/schulpsychologie/
- Nach erfolgter Testung und Beantragung eines Nachteilsausgleichs- und/oder Notenschutzes (Antrag NTA/NS) erhalten Sie von der Schulleitung ein Schreiben, aus dem die genehmigten Maßnahmen hervorgehen.