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Leistungsnachweise – Einsichtnahme
Einsichtnahme von Schulaufgaben/Kurzarbeiten/Stegreifaufgaben
Ihr Kind darf in der Regel alle Schulaufgaben und Kurzarbeiten mit nach Hause nehmen, muss sie jedoch zur nächsten Stunde wieder an den jeweiligen Fachlehrer zurückgeben. Andernfalls können Sie die Leistungsnachweise nur noch bei der jeweiligen Lehrperson in deren Sprechstunde einsehen. Sollte dies bei Ihrem Kind der Fall sein, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Erinnern Sie Ihr Kind regelmäßig daran, alle Ergebnisse von Leistungsnachweisen im Hausaufgabenheft zu vermerken. Bitte zeichnen Sie die Noten 5 und 6 auf der Stegreifaufgabe, Kurzarbeit oder Schulaufgabe ab, damit die Lehrpersonen die unmittelbare Rückmeldung haben, dass Sie von der Note Kenntnis haben. Sollte Ihr Kind zu einem Schulaufgabentermin erkranken, bitte wir Sie generell, ein ärztliches Attest beizubringen.
Lesebestätigungen bei Elternbriefen
Wenn wir die Elternbriefe per E-Mail verschicken, erhalten die Eltern am Ende der E-Mail einen Link, auf den sie klicken, um zu bestätigen, dass sie die Informationen erhalten haben. Wenn Eltern die Elternbriefe in der App oder auf der Webseite öffnen, gelten sie direkt als gelesen.
Wichtig: Wenn Eltern keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, erhalten sie den Elternbriefe nicht per E-Mail. Wenn diese Eltern einen Elternbrief trotzdem schon „gelesen“ haben, liegt das daran, dass sie sich im Schulmanager eingeloggt und den Brief angeklickt haben. Er gilt dann genauso als gelesen wie wenn sie in der E-Mail auf den Link klicken würden.
Folgende Personen sehen, wer einen Elternbrief schon gelesen hat:
- Administratoren
- Klassenlehrkräfte/Klassenleiter sehen, welche Eltern aus ihrer Klasse den Elternbrief schon bestätigt haben (für alle Elternbriefe, die an die eigene Klasse gehen)
- Die Lehrkraft, die einen Elternbrief verschickt hat, sieht die Bestätigung für alle Schüler, nicht nur die Schüler in der eigenen Klasse
Wenn wir Elternbriefe mit Umfragen verschicken, sehen diese Personen auch die Antworten der Eltern.
Leistungsnachweise nachholen
§ 22 RSO Nachholung von Leistungsnachweisen
(1) 1Versäumen Schülerinnen und Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so erhalten sie einen Nachtermin. 2Versäumen sie mehrere angekündigte Leistungsnachweise mit ausreichender Entschuldigung, so kann je Fach ein Nachtermin für mehrere Leistungsnachweise angesetzt werden. (2) 1Wird auch der Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung versäumt, so kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden, die sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoff des Schuljahres erstrecken kann. 2Eine Ersatzprüfung kann auch angesetzt werden, wenn in einem Fach wegen der Versäumnisse der Schülerin oder des Schülers keine hinreichenden kleinen Leistungsnachweise vorliegen. (3) 1Eine Ersatzprüfung kann in einem Fach nur einmal im Schulhalbjahr stattfinden. 2Der Termin der Ersatzprüfung ist der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten spätestens eine Woche vorher mitzuteilen. 3Mit dem Termin ist der Prüfungsstoff bekannt zu geben. (4) 1Nimmt die Schülerin oder der Schüler an der Ersatzprüfung wegen Erkrankung nicht teil, so muss die Erkrankung durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. 2Die Schule kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO-22
Wie lange vorher müssen Nachholtermine angekündigt werden?
- Die Wochenfrist für die Ankündigung von Schulaufgaben und Kurzarbeiten (vgl. § 18 Abs. 5 Satz 1 RSO) gilt nicht für einen Nachtermin. Man geht davon aus, dass alle Schülerinnen und Schüler wissen, dass sie den ihnen bereits angekündigten Leistungsnachweis sobald wie möglich nachholen müssen.
- Bei der Festsetzung des Termins berücksichtigen wir im pädagogischen Ermessen die Dauer der Erkrankung und des Abstands des Nachtermins zum versäumten Termin. Wir möchten nicht, dass die Vorbereitung auf den Nachtermin wesentlich ungünstigeren Bedingungen unterworfen ist, als beim regulären Termin.
Wann findet ein Nachholtermin statt?
- Für die Nachholung Schulaufgaben gilt grundsätzlich auch, dass in einer Woche nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden sollen. Wir sind gehalten, den Termin der Nachholschulaufgabe bzw. -kurzarbeit so zu wählen, dass für die Schülerin / für den Schüler kein Unterricht ausfällt. Aus diesem Grund sollten Nachtermine grundsätzlich in unterrichtsfreien Zeiten gelegt werden.
- Nachtermine für (unangekündigte) Stegreifaufgaben gibt es nicht.
- Jede Lehrkraft wird im eigenen, pädagogischen Beurteilungsspielraum festlegen, ob und wie viele mündliche Leistungen sie anstelle einer Stegreifaufgabe von der / vom betreffenden Schüler/in Schüler einfordert.
Darf an am Tag einer nachzuholenden Kurzarbeit eine Stegreifaufgabe mitschreiben?
- Ja. Nur an Tagen, an denen die ganze Klasse eine Schulaufgabe oder Kurzarbeit schreibt, dürfen keine Stegreifaufgaben geschrieben werden (vgl. § 19 Abs. 7 Satz 2 RSO). Nachholschulaufgaben einzelner Schüler sind von der Regelung also NICHT erfasst.
Was wird beim Nachtermin geprüft?
- Umfang und Schwierigkeitsgrad des nachzuholenden Leistungsnachweises müssen mit denen des versäumten Leistungsnachweises vergleichbar sein. Das Stoffgebiet für den nachzuholenden Leistungsnachweis muss klar abgegrenzt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch darauf, bei einem Nachtermin nur über das Stoffgebiet des versäumten Leistungsnachweises abgeprüft zu werden. Die Lehrkräfte können in einem nachzuholenden Leistungsnachweis auch den bis dahin durchgenommenen Stoff heranziehen.
Quelle: Diller / Huber: „Die Realschule in Bayern“, Wolterskluwer-Verlag
Leistungsnachweise (für Lehrkräfte)
Der Infotext sollte diese wichtigen Hinweise beinhalten:
- Termine im Kalender eintragen (öffentlich vs. geheim)
- Leistungserhebungen nach Abendveranstaltungen
- Bei Versäumnis Attestpflicht
- Korrekturfristen
- Schnitte mit denen man zum FL bzw. zur SL muss
- Formblatt „verlorene Leistungsnachweise“
- Lösungsmuster + Deckblatt aus dem Notenmanager
- Ablage von Leistungsnachweisen
Lese-, Rechtschreibschwäche – Eltern
1. Ihr Kind hat eine attestierte Lese- Rechtschreibschwäche, Leseschwäche oder Rechtschreibschwäche
- Achten Sie darauf, bis wann das Attest gültig ist und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Testung bei Frau Frank (Schulpsychologin an der Realschule Bruckmühl), um das Attest zu erneuern: https://www.rs-bruckmuehl.de/unsere-schule/beratung/schulpsychologie/
- Wenn Sie auf einen bereits genehmigten Nachteilsausgleich (jederzeit möglich) und/oder Notenschutz (nur am Anfang des Schuljahres möglich) verzichten möchten, verwenden Sie bitte folgendes Formular: Formular Verzicht
2. Sie oder eine Lehrkraft vermuten bei Ihrem Kind eine Lese- Rechtschreibschwäche, Leseschwäche oder Rechtschreibschwäche
- Vereinbaren Sie bei Frau Frank (Schulpsychologin an der Realschule Bruckmühl) einen Test- oder Beratungstermin: https://www.rs-bruckmuehl.de/unsere-schule/beratung/schulpsychologie/
- Nach erfolgter Testung und Beantragung eines Nachteilsausgleichs- und/oder Notenschutzes (Antrag NTA/NS) erhalten Sie von der Schulleitung ein Schreiben, aus dem die genehmigten Maßnahmen hervorgehen.
Leistungsnachweise
Die Rückgabe der korrigierten Leistungserhebungen an die Schüler und die anschließende Abgabe im Sekretariat erfolgt generell innerhalb der vorgeschriebenen Fristen. Beachten Sie bitte das entsprechende Fluss- und Ablaufdiagramm. Informieren Sie die Schulleitung umgehend bei Abweichungen. Schriftliche Leistungsnachweisen sollen innerhalb von zwei Wochen korrigiert, benotet und an die Schüler zurück gegeben werden. Ferienzeiten zählen zu dieser Korrekturzeit dazu. Eine in der Woche vor (zweiwöchigen) Ferien geschriebene Leistungserhebung muss also in der ersten Woche nach den Ferien korrigiert und benotet zurück gegeben werden. Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben, bei fachlichen Leistungstests und Stegreifaufgaben KANN dies geschehen. Es ist bei uns seit jeher üblich und daher aus Sicht der Eltern die Regel, dass wir auch Stegreifaufgaben nach Hause geben. Wir praktizieren NICHT wie manche andere Schulen, dass die Eltern eine Rückgabe von Stegreifaufgaben zur Kenntnisnahme am Schuljahresanfang aktiv „beantragen“ müssen und eine Herausgabe andernfalls unterbleibt. Wir ersparen uns allen dadurch viel zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Wir bitten Sie, dies so zu handhaben. Denn: Die Herausgabe von Leistungsnachweisen soll neben der reinen Information über die Note bzw. den Leistungsstand auch eine Auseinandersetzung mit den erzielten Leistungen bzw. eventuellen Defiziten ermöglichen. Das geht nur anhand der konkreten Aufgaben.
Aufgabe der Schülerinnen und Schüler ist es, innerhalb einer Woche diese Leistungsnachweise unverändert an die Schule zurückzugeben (§ 20 RSO). Bleiben Sie gerade am Schuljahresanfang, also bei der Rückgabe der ersten Leistungsnachweise, untereinander in engem Kontakt und stimmen Sie sich v.a. mit der Klassenleitung ab. Wenn Sie feststellen, dass im Einzelfall ein/e Schüler/in gleich in mehreren Fächern die herausgegebenen Leistungsnachweise nicht wie gefordert zurückgeben, DANN kann eine Hinausgabe weiterer Leistungsnachweise zukünftig unterbleiben. In diesem Fall informiert die Klassenleitung die Eltern und parallel dazu alle Kolleginnen und Kollegen in der Klasse, so dass wir einheitlich verfahren können.
Spätestens 4 Wochen nach dem Termin der Leistungserhebung sollen die Leistungsnachweise zuverlässig im Sekretariat abgegeben werden, so dass die Respizienz durchgeführt werden kann. Sollten Sie bis dahin noch nicht alle unterschriebenen Leistungserhebungen zurück bekommen haben, geben Sie die restlichen Aufgaben trotzdem gesammelt ab und legen einen entsprechenden Vermerk bei.
Beachten Sie, dass bei bestimmten Schnitten (siehe Ablaufdiagramm) vor Herausgabe der Leistungsnachweise Rücksprache mit der Fachschaftsleitung und/oder der Schulleitung gehalten werden muss.
Generell sind alle abgegebenen Leistungsnachweise alphabetisch zu ordnen und es ist ein ein Lösungsmuster beizulegen.
Von Ihnen zur Abgabe fertige Leistungserhebungen werden im Sekretariat in die dafür vorgesehenen Fächer (Thekenbereich) hinterlegt. Im Sekretariat erhalten diese einen Eingangsstempel und werden an die Fachleiter weitergereicht. Nach Durchsicht durch die Fachleiter werden die Leistungserhebungen zur endgültigen Archivierung wiederum ins Sekretariat verbracht.
Leistungsnachweise
Große Leistungsnachweise im Sinn des Art. 52 Abs. 1 Satz 1 BayEUG und § 17 – 22 RSO sind Schulaufgaben, kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests sowie mündliche und praktische Leistungen. Zu den schriftlichen Leistungsnachweisen zählen
- Stegreifaufgaben (nicht angekündigt; Dauer max. 20 Min.; Stoff der letzten Unterrichtsstunde und Grundwissen)
- Kurzarbeiten (angekündigt; Grundwissen und Stoff von max. 6 Unterrichtsstunden; Dauer max. 30 Min.) und
- Schulaufgaben (angekündigt; Grundwissen und Stoff von mehreren Unterrichtsstunden; Dauer etwa 45 Min., in höheren Klassenstufen entsprechend länger).
Die Zahl der Schulaufgaben legt die Realschulordnung (RSO) fest, die der Kurzarbeiten die einzelnen Fachschaften der Wilhelm-Leibl-Realschule. Ihre Tochter/Ihr Sohn wird darüber vom jeweiligen Fachlehrer informiert. Alle versäumten Kurzarbeiten und Schulaufgaben sind nachzuholen. Über den Termin der Nachholung entscheidet die jeweilige Lehrperson, sie finden in der Regel am Nachmittag statt.