Kategorie: B
Bilder kopieren
Bildschirmfoto
Bildschirmaufnahmen
Bücher und schwere Schultaschen
Schulbus und Schülerbeförderung
Betriebspraktikum
Beratung, Unterstützung
Unsere schulischen Unterstützungsangebote finden Sie bei den auf unserer Schulhomepage veröffentlichten Anlaufstellen und Personen: https://realschule-bad-aibling.com/beratung/
Erkrankungen und Beurlaubungen
A) Krankmeldung
Ist Ihr Kind erkrankt, so informieren Sie uns bitte
- über den Schulmanager oder
- telefonisch vor Unterrichtsbeginn unter 08061.936190. Das Sekretariat ist ab 07:15 Uhr besetzt.
Bitte vergessen Sie diese Meldung auf keinen Fall! Sie ersparen sich und uns Ärger, da wir bei (noch) nicht entschuldigter Abwesenheit durch Rückruf klären müssen, warum Ihr Kind nicht in der Schule erschienen ist. Sollten wir niemanden erreichen, muss die Schulleitung notfalls sogar die Polizei einschalten.
- Sollte eine Krankheit eine Woche oder länger andauern, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
- Geben Sie Ihren Kindern keine handschriftlichen Zettel an die Klassenleitung oder einzelne Lehrkräfte mit, die Beurlaubungen zum Ziel haben.
B) Beurlaubungen
Unterrichtsbefreiungen können vom Direktorat und nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Ein dafür notwendiger „Antrag auf Beurlaubung“ muss spätestens drei Werktage vor dem Termin über den Schulmanager beantragt werden. Die Prüfung und Genehmigung stellt keinen Automatismus dar. Grundsätzlich sollen private Termine in die unterrichtsfreie Zeit Ihres Kindes gelegt werden.
Muss Ihr Kind zwingend einen Termin wahrnehmen (z. B. Arztbesuch), so ist auch in dem Fall ein Antrag auf Beurlaubung über den Schulmanager einzureichen. Dies sollte unbedingt geschehen, sobald Ihnen der Termin für eine Befreiung bekannt ist. Eine kurzfristige Beurlaubung am selben Tag ist in der Regel nicht mehr möglich.
C) Befreiungen vom Sportunterricht
Eine aus gesundheitlichen Gründen notwendige Befreiung vom Sportunterricht über einen längeren Zeitraum kann nur aufgrund eines ärztlichen Attests genehmigt werden. Trotzdem ist u. U. die Anwesenheit Ihres Kindes in den Sportstunden oder die Teilnahme am Unterricht in einer anderen Klasse nötig. Die Sportlehrer regeln jeden Fall individuell. Sind Leistungsfeststellungen im Fach Sport nicht möglich, so wird dies im jeweiligen Zeugnis vermerkt.
Sie erhalten ihm Schuljahresanfang ein „Notfalldatenblatt“. Bitte überprüfen Sie darin alle Angaben und ergänzen Sie ggf. weitere Telefonnummern bzw. Informationen zu chronischen Erkrankungen und Medikamenten. Alle diese Angaben werden selbstverständlich höchst vertraulich behandelt, sind aber für die Sicherheit bzw. Gesundheit Ihres Kindes unabdingbar.
D) Beurlaubungen von den Ferien
Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen Ihres Kindes bei abweichenden Reise- und Urlaubsterminen zu Beginn oder am Ende der Ferien vom Kultusministerium untersagt sind.
- Bei wahrheitswidrigen Angaben bei Beurlaubungen oder Krankmeldungen ist mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. Bitte stimmen Sie daher rechtzeitig Ihre Urlaubspläne auf die Ferientermine ab.
- Der Internetseite https://www.km.bayern.de/schueler/schule-und-mehr/termine/ferientermine.html können Sie die jeweiligen Ferientermine entnehmen.
- Die Ferientermine aller Bundesländer sind unter http://www.kmk.org/ferienkalender.html abrufbar.